1. ANMELDUNG UND BESTÄTIGUNG
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reisevermitt-ler den Abschluss des Mietvertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch fuer alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teil-nehmer, für deren Vertragspflichten der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtung einsteht, sofern er eine dahingehende, ausdrückliche Verpflichtung übernommen hat. Der Reisevertrag kommt durch die schriftliche Be-stätigung von Superadria zustande, wobei die Korrektur von Irrtümern aufgrund von Druck- oder Rechenfehler vor-behalten bleibt. Buchungen unter einer Bedingung oder mündliche Nebenabreden sind nur dann gültig, wenn Sie von Superadria schriftlich bestätigt werden.
2. BEZAHLUNG
Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von mindestens 30% des Mietpreises zu leisten. Den restlichen Reisepreis zahlen Sie bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn Sie die Reiseunterlagen in Ihrem Reisebüro abholen. In-solvenzversicherung: Wir sind nur dann berechtigt, von Ihnen die Zahlung des Reisepreises zu verlangen, wenn sichergestellt ist, dass Ihnen bei Ausfall von Reiseleis-tungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurses des Reiseveranstalter der gezahlte Reisepreis und notwendige Aufwendungen für die Rückreise erstattet werden (§ 651 k BGB). Der Sicherungsschein, der Ihnen bei Zahlungs-unfähigkeit oder Konkurs den direkten Anspruch gegen den Versicherer verbrieft, wird Ihnen spätestens mit den Buchungsunterlagen ausgehändigt. Reiseschutz:Bitte beachten Sie, dass die in diesem Katalog genannten
Reisepreise keine Reiserücktritts-Kosten-Versicherung (RRV) enthalten. Wenn Sie vor Reiseantritt von Ihrer Reise zurücktreten, entstehen Stornokosten; aus diesem Grund empfehlen wir den Abschluss einer RRV.
3. LEISTUNGEN
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung beim jeweiligen Angebot, den allgemeinen Informationen im Katalog, sowie aus den entsprechenden Angaben in der Reise-bestätigung. Die im Prospekt enthaltenen Angaben sind für uns bindend. Wir behalten uns jedoch ausdrücklich das Recht vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor der Buchung Ihrer Reise selbstverständlich infor-mieren werden.
4. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistun-gen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages , die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertrags-abschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Ver-tragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises haben wir Sie unverzüglich zu informieren. Preiserhöhun-gen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn wir in der Lage sind, eine solche Reise ohne Mehrpreis für Sie aus unserem Reiseangebot anzubieten. Die vorgenannten Rechte wollen Sie bitte unver-züglich nach unserer Erklärung über die Preiserhöhung uns gegenüber geltend machen.
5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1 ABHILFE UND MITWIRKUNGSPFLICHTEN
Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Dazu bedarf es – unbeschadet unserer vorrangigen Leistungspflicht – Ihrer Mitwirkung. Deshalb sind Sie verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und einen eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden. Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich dem oertlichen Leistungstraeger (Besitzer, Schluesselhalter, Agentur usw.) mitzuteilen. Dieser ist beauftragt fuer Abhilfe zu sorgen. Wenden Sie sich dazu bitte zunächst an unsere örtlichen Vertreter im jeweiligen Zielgebiet (siehe Reiseunterlagen). Sofern die Reiseunterlagen keinen Hin-weis auf einen örtlichen Vertreter enthalten, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung (siehe Reiseun-terlagen).
5.2 MINDERUNG DES REISEPREISES
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise können Sie eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Die Minderung tritt nicht ein, soweit Sie es schuldhaft unterlassen ha-ben, den Mangel anzuzeigen. 5.3 Kündigung des Vertrages Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leisten wir innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, obwohl Sie diese verlangt haben, so können Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen. Sie schulden uns dann den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallen-den Teil des Reisepreises.
6. HAFTUNG
Superadria haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns fuer: a. die gewissenhafte
Reisevorbereitung b. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungstraeger c. die Richtigkeit der
Beschreibung aller in den Katalogen angegebenen Reisedienstleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziff. 3 vor
Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben, jedoch nicht für Angaben in Orts-, Hotel- oder anderen nicht von uns herausgegebenen Prospekten, die von unseren Buchungsstellen abgegeben worden oder Ihren Reiseunterlagen beigefügt sind d. die ordnungs-gemaesse Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen. Eine Haftung fuer gelegentliche Ausfälle bzw. Störungen in der Wasser- und/oder Stromversorgung wird hiermit je-doch ausgeschlossen, ebenso eine Haftung für ständige Betriebsbereitschaft von Einrichtungen wie: Heizung, Lift, Klimaanlage, Swimmingpool usw. Alle Angaben, die nicht das Mietobjekt selbst betreffen, werden ebenfalls sorg-fältig recherchiert; sie erfolgen jedoch ohne Gewähr, da diese oft aus Angaben von Drittpersonen und - Organi-sationen beruhen. Erfüllungshilfen Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung betrauten Personen.
7. SUPERADRIA UND HÖHERE GEWALT.
Im Ferienverkehr können immer wieder Extremfälle auftreten, für die wir nichts können. Hindern uns höhere Gewalt Streik oder Beförderungsschwierigkeiten an unserer Vermittlungstätigkeit, so sind wir berechtigt, die Buchung entschädigungslos zu kündigen. Verhindern andere Gründe, die ebensfalls von uns nicht zu vertreten sind, das Erbringen der Leistung, so können wir Sie entweder in eine andere Ferienwohnung oder ein anderes Hotel umbuchen oder notfalls die Buchung kündigen. In diesem Falle erhalten Sie den einbezahlten Betrag zurück, verzichten jedoch auf weitere Ansprüche.
8. AUFHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN HÖHERER GEWALT
Wird die Reise nach Vertragsabschluss durch nicht voraussehbare höhere Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Sie als auch wir den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so können wir für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
9. RÜCKTRITT DES KUNDEN, UMBUCHUNG, ERSATZTEIL-NEHMER
9.1 RÜCKTRITT
Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, können wir Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Unser Ersatzanspruch ist unter Berücksichtigung
der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. Die Höhe des Ersatzanspruches entnehmen Sie bitte Ziffer 10 dieser Reisebedingungen. Es bleibt Ihnen der Nachweis unbenommen, dass kein oder ein wesentlich geringer Schaden entstanden ist, als die von uns geforderte Pauschale.
9.2 UMBUCHUNG
Sollen auf Ihren Wunsch nach der Buchung der Reise Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes, des Reiseantritts oder der Unterkunft vorgenommen werden, so entstehen uns in der Regel die gleichen Kosten wie bei einem Rücktritt Ihrerseits. Wir müssen Ihnen daher die Kosten in gleicher Höhe berechnen, wie sie sich im Umbuchungszeitpunkt für einen Rücktritt ergeben hätten. Bei anderweitigen, geringfügigen Änderungen berechnen wir jedoch nur eine Bearbeitungsgebühr von EUR 26,00.
9.3 ERSATZTEILNEHMER
Bis zum Reisebeginn kann sich jeder angemeldete Rei-seteilnehmer durch einen Dritten ersetzen lassen, wenn uns diese Aenderung mitgeteilt wird. Wir können jedoch dem Wechsel in der Person des Reisenden widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften Sie mit dieser zusammen als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehr-kosten.
9.4 SCHRIFTFORM
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind grundsätzlich formlos möglich, sollten in Ihrem Interesse aus Beweisgründen aber in jedem Fall schriftlich erfolgen.
9.5. Folgendes wird als Änderung betrachtet:
- Wechsel des Klienten im gleichen Zeitraum, Struktur und gebuchter Typologie
- Wechsel des Zeitraums in gleicher Struktur und Typolo-gie für denselben gebuchten Klienten Jegliche weitere nicht o.g. Änderungsform wird als Stor-nierung betrachtet (siehe Punkt 10)
10. RÜCKTRITTSPAUSCHALE
Dem Kunden, der vor dem eigentlichen Aufenthaltsbeginn, aus irgendeinem Grund, auch unerwartet oder unvorhersehbar, vom Vertrag zurücktritt, wird unabhängig von der Anzahlung eine Rücktrittspauschale in Rechnung gestellt, welche je nach Anzahl der Tage vor dem eigentlichen Aufenthaltsbeginn berechnet wird (Bei der Berechnung der Tage, wird der Tag der Stornierung nicht mitgezählt und die Mitteilung muss an einem Werktag vor dem geplanten Aufenthaltsbeginn stattfinden.):
- vom Moment der Buchungsbestätigung bis 22 Tage vor Aufenthaltsbeginn keine Stornogebühren
- 21 bis 15 Tage vor Aufenthaltsbeginn 30% vom Gesamtpreis
- 14 bis 9 Tage vor Aufenthaltsbeginn 60% vom Gesamtpreis
- 8 bis 5 Tage vor Aufenthaltsbeginn 80% vom Gesamtpreis
- 4 bis 1 Tag vor Aufenthaltsbeginn 100% vom Gesamtpreis
Im Fall einer Stornierung bis zum 21. Tag vor dem eigentlichen Aufenthaltsbeginn, wird die die bereits geleistete Anzahlung in eine Gutschrift umgewandelt, die für eine neue Buchung im laufenden oder im folgenden Jahr genutzt werden kann.
Nach dieser Frist und für vorgezogene Abreisen sind keine Entschädigungen oder Rückzahlungen vorgesehen.
Für eventuelle Änderungen in Bezug auf den Buchungsnamen, Aufenthaltstermin, die Unterkunft und die Unterkunfts- bzw. Zimmerkategorie…usw. wird eine Bearbeitungsgebühr von mind. Euro 26,00 in Rechnung gestellt.
NB: Die o.g. Rücktrittspauschalen sind auch von denjenigen zu leisten, die ihren Aufenthalt aufgrund von fehlenden oder nicht gültigen Reisepässen/Personalausweisen nicht antreten können.
Bei Gruppenbuchungen unterliegen die Stornogebühren den jeweiligen Vereinbarungen der Vertragsbedingungen.
13. DATENSCHUTZ
Alle personenbezogenen Daten, die Sie uns zur Abwicklung Ihrer Reise zur Verfügung stellen, sind gemäß Bundesda-tenschutz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
SONSTIGE HINWEISE
Telefon, Telex- und Telegrammkosten können bei kurzfristi-gen Buchungen gesondert in Rechnung gestellt werden. Für die Einhaltung der Pass-, Visa-, Devisen und Zollbestim-mungen ist der Reisende selbst verantwortlich. Das gilt auch für das Mitführen aller anderen für die Reise notwen-digen Unterlagen. Alle Kosten und Nachteile aus der Nichtbeachtung dieser Hinweise gehen zu Lasten des Reisenden.
Das präsentierte Programm, gültig vom 01/11/2020 bis 31/12/2021, ist unter Berücksichtigung des Artikels 69 des Regionalgesetzes vom 04/11/2002 für Reisebüros realisiert worden.
Technische Organisation Superadria; Versicherungsschein Nr. 014192.32.000018 vom 2012 über die Cattolica Assicurazioni (Via Giorgio Ambrosoni, 1. - 30026 Portogruaro (VE), tel. +39 0421 275955) max. euro 2.000.000,-.
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