Die Tagespreise sind in Euro pro Apartment angegeben und beinhalten folgende Serviceleistungen:
• Strom - warmes + kaltes Wasser - Gas - Klimaanlage oder Heizung, wo vorhanden - Endreinigung.
• Agenturbetreuung und Strandplatz sind gratis als Werbegeschenk. Die Schwimmbaeder sind von zirca Mitte Mai bis zirca Mitte September geöffnet.
BIBIONE: (1 Sonnenschirm + 1 Liegestuhl + 1 Liege pro Wohnung, ab 4. Reihe, Lage je nach Verfügbarkeit wählbar, Aufpreis für die 1., 2. und 3. Reihe, je nach Verfügbarkeit, direkt an der Strandkasse zu zahlen. Ein 2. Strandplatz kann direkt an der Strandkasse gekauft werden). Der Strandservice ist von April bis Oktober garantiert. In Bibione Pineda (Strandsektor Pinedo, Shany, Kokeshj, Seven) ist der Strandservice ist von Mitte Mai bis Ende September garantiert; die ersten 3 Reihen sind nicht verfügbar.
LIGNANO: der Strandplatz kann nicht frei gewählt werden und wird dem Kunden bei Anreise von der Agentur zugeteilt. Der Strandservice ist von Mitte Mai bis Mitte September garantiert.
• Die Wohnung muss ordentlich verlassen werden (frei von Abfällen, Flaschen und Büchsen, das Innere der Möbel gesäubert, das Geschirr gespült, der Kühlschrank geleert, abgetaut und die Kühlschranktür offen gelassen werden). Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr von Euro 50,00/85,00 berechnet.
• Mindestaufenthalt:
An- und Abreise: vom 23.05 bis zum 11.09.2026 sind An- und Abreisen nur Samstags, Sonntags und Montags möglich.
In der restlichen Saison sind An- und Abreisen frei wählbar, mit einem Mindestaufenthalt von 3 Nächten.
BIBIONE: Die Kurtaxe, vom 01. Mai bis 30. September ist nicht im Preis imbegriffen. Die Kurtaxe (ca € 1.15) wird pro Person (ab dem 4. Lebensjahr) pro Nacht berechnet und wird fuer oechstens 10 aufeinanderfolgende Uebernachtungen eingefordet.
LIGNANO: Die Kurtaxe, vom 01. Mai bis 30. September ist nicht im Preis imbegriffen. Die Kurtaxe (ca. € 1,00) wird pro Person (ab dem 12. Lebensjahr) pro Nacht berechnet und wird fuer oechstens 10 aufeinanderfolgende Uebernachtungen eingefordet.
1. VORBEMERKUNG – BEGRIFF DER PAUSCHALREISE
In Anbetracht von:
a) Der Reiseveranstalter und der Vermittler der Pauschalreise, an den sich der Verbraucher wendet, müssen gemäß der geltenden, auch regionalen oder kommunalen Gesetzgebung zur Ausübung ihrer jeweiligen Tätigkeiten berechtigt sein und diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften ausüben.
b) Der Verbraucher hat Anspruch auf den Erhalt einer Kopie des Pauschalreisevertrags gemäß Art. 36 des Tourismusgesetzbuches (D.Lgs. 79/2011). Gemäß Art. 33 des Tourismusgesetzbuches sind „Pauschalreisen“ solche Reisen, Urlaube oder „All-inclusive“ Arrangements, die aus der vorab festgelegten Kombination von mindestens zwei der folgenden Elemente bestehen, die zu einem Gesamtpreis verkauft oder angeboten werden und eine Dauer von mehr als 24 Stunden haben oder mindestens eine Übernachtung beinhalten:
• Personenbeförderung;
• Unterkunft;
• Miete von Kraftfahrzeugen, Motorrädern und anderen motorisierten Fahrzeugen
• andere touristische Leistungen, die nicht Nebenleistungen der Personenbeförderung oder Unterkunft sind und einen wesentlichen Teil der Pauschalreise ausmachen.
2. GESETZLICHE GRUNDLAGEN
Der Vertrag über den Verkauf einer Pauschalreise wird neben den vorliegenden allgemeinen Bedingungen auch durch die im Reisedokument enthaltenen Vertragsklauseln geregelt, das dem Verbraucher ausgehändigt wurde.
Dieser Vertrag, unabhängig davon, ob die Leistungen im Inland oder im Ausland erbracht werden, unterliegt dem Tourismusgesetzbuch, geändert durch das Gesetzesdekret Nr. 62/2018, das die EU-Richtlinie 2015/2302 umsetzt, sowie deren späteren Änderungen.
3. VERPFLICHTENDE INFORMATIONEN – TECHNISCHES DATENBLATT
Vor Vertragsabschluss über eine Pauschalreise oder eines entsprechenden Angebots müssen der Reiseveranstalter und der Vermittler dem Verbraucher das entsprechende „Standardinformationsblatt“, sowie Informationen zu den Hauptbestandteilen der touristischen Leistungen bereitstellen, gemäß Art. 34 des Tourismusgesetzbuches.
4. BUCHUNGEN
Der Buchungsantrag ist auf einem entsprechenden, gegebenenfalls elektronischen Vertragsformular vollständig auszufüllen und vom Kunden zu unterzeichnen, der eine Kopie erhält. Die Buchungsannahme gilt erst dann als abgeschlossen und der Vertrag als zustande gekommen, wenn der Reiseveranstalter dem Kunden die entsprechende Bestätigung, auch über ein elektronisches System, an das verkaufende Reisebüro übermittelt.
Informationen über die Pauschalreise, die nicht in den Vertragsunterlagen, Broschüren oder anderen schriftlichen Mitteilungen enthalten sind, werden dem Verbraucher rechtzeitig vor Reisebeginn, gemäß den gesetzlichen Verpflichtungen des Veranstalters, zur Verfügung gestellt.
5. ZAHLUNGEN
Die Anzahlung, die bei der Buchung oder bei verbindlicher Anfrage zu leisten ist, kann bis zu maximal 30 % des Gesamtpreises betragen. Der Restbetrag ist spätestens 21 Tage vor Reiseantritt zu begleichen. Die Nichtzahlung der fälligen Beträge zum vereinbarten Termin führt gemäß ausdrücklicher Auflösungsbedingung zur automatischen Vertragsauflösung durch den Vermittler und/oder Veranstalter.
6. PREIS
Der Preis wird im Vertrag festgelegt, unter Bezugnahme auf die im Katalog, der entsprechenden Preisliste oder den außerhalb des Katalogs angebotenen Programmen enthaltenen Angaben sowie deren eventuelle spätere Aktualisierungen.
7. RÜCKTRITT DES VERBRAUCHERS
Tritt der Kunde vor Reisebeginn vom Vertrag zurück, werden Stornogebühren in Abhängigkeit vom Zeitpunkt des Rücktritts im Verhältnis zum Abreisedatum fällig (der Tag des Rücktritts wird nicht mitgezählt; die Mitteilung muss an einem Werktag vor Reisebeginn schriftlich erfolgen):
• bis 22 Tage vor Reisebeginn: keine Gebühr
• 21 bis 15 Tage: 30 % des Gesamtpreises
• 14 bis 9 Tage: 60 % des Gesamtpreises
• 8 bis 5 Tage: 80 % des Gesamtpreises
• 4 bis 1 Tag und No Show: 100 % des Gesamtpreises
Bei Stornierungen bis spätestens 21 Tage vor Reiseantritt wird die Anzahlung in einen Gutschrift umgewandelt, der für eine Neubuchung im laufenden oder im folgenden Jahr verwendet werden kann.
Nach diesem Zeitraum bzw. bei vorzeitiger Abreise erfolgt keine Rückerstattung.
Für Änderungen des Namens des Vertragspartners, der Teilnehmerzahl oder der Unterkunftsart innerhalb derselben Anlage wird eine Bearbeitungsgebühr von 26 € erhoben.
Hinweis: Diese Beträge sind auch dann zu zahlen, wenn der Kunde aufgrund fehlender oder ungültiger Reisedokumente nicht reisen kann. Bei Gruppenbuchungen werden die Stornogebühren individuell im Vertrag vereinbart.
8. ERSATZTEILNEHMER
Der zurücktretende Kunde kann sich durch eine andere Person ersetzen lassen, sofern:
• der Veranstalter mindestens 7 Werktage vor Anreise schriftlich informiert wird und gleichzeitig die vollständigen Daten des Ersatzreisenden erhält (Art. 38);
• der Ersatzteilnehmer alle Bedingungen für die Inanspruchnahme der Reise erfüllt (z. B. gültiger Reisepass, Visa, Gesundheitsbestimmungen);
• der Ersatzteilnehmer alle durch den Teilnehmerwechsel entstehenden Kosten übernimmt, deren Höhe ihm vorab mitgeteilt wird;
• Der ursprüngliche Kunde und der Ersatzteilnehmer haften für den Gesamtpreis, sowie für etwaige Mehrkosten, die durch den Wechsel entstehen.
Als Änderung gelten:
• Namensänderung oder Änderung der Teilnehmerzahl innerhalb desselben Zeitraums, derselben Unterkunft und gebuchten Kategorie. Alle anderen Änderungen gelten als Stornierung (siehe Punkt 7).
9. PFLICHTEN DER TEILNEHMER
Die Teilnehmer müssen im Besitz eines gültigen Reisepasses oder eines anderen gültigen Ausweises für alle im Reiseverlauf besuchten Länder, sowie der erforderlichen Visa und Gesundheitsnachweise sein.
Sie sind verpflichtet, die allgemeinen Sorgfaltsregeln, die örtlichen Vorschriften und alle vom Veranstalter erteilten Informationen und Anweisungen zu befolgen.
Teilnehmer haften für alle Schäden, die dem Veranstalter infolge der Nichtbeachtung dieser Verpflichtungen entstehen. Der Verbraucher hat dem Veranstalter alle Unterlagen und Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Ausübung des Subrogationsrechts gegenüber Dritten erforderlich sind, und haftet für eine etwaige Beeinträchtigung dieses Rechts.
Besondere persönliche Wünsche sind dem Veranstalter bei der Buchung schriftlich mitzuteilen, damit geprüft werden kann, ob deren Erfüllung möglich ist.
10. HOTELKLASSIFIKATION
Die offizielle Klassifizierung der Hotels und Unterkünfte im Katalog oder in anderem Informationsmaterial beruht ausschließlich auf den Angaben der zuständigen Behörden des Landes, in dem die Leistung erbracht wird. Sofern keine offizielle Klassifizierung besteht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, eine eigene Beschreibung der Unterkunft anzugeben, die eine realistische Bewertung durch den Verbraucher ermöglicht.
11. HAFTUNG
Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Verbraucher infolge der nicht oder mangelhaft erbrachten vertraglichen Leistungen entstehen, unabhängig davon, ob diese Leistungen vom Veranstalter selbst oder von Dritten erbracht werden, es sei denn, der Schaden beruht auf:
• einem Verschulden des Verbrauchers (einschließlich eigenmächtiger Handlungen während der Reise)
• Umständen, die außerhalb der vertraglichen Leistungen liegen
• höherer Gewalt oder Zufall
• Ereignisse, die der Veranstalter trotz fachlicher Sorgfalt weder vorhersehen noch vermeiden konnte.
Der Vermittler, bei dem die Buchung vorgenommen wurde, haftet ausschließlich für seine eigene Tätigkeit als Vermittler, innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen.
12. HILFS- UND BEISTANDSPFLICHT
Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Verbraucher die im Rahmen seiner gesetzlichen oder vertraglichen Pflichten erforderliche Hilfe zu leisten. Er kann für diese Unterstützung eine angemessene Vergütung verlangen, sofern das Problem vom Reisenden vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wurde. Dabei werden nur die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt (Art. 45 Tourismusgesetzbuch).
13. BESCHWERDEN UND ANZEIGEN
Jede Vertragswidrigkeit ist vom Verbraucher unverzüglich zu beanstanden, damit der Veranstalter, dessen örtlicher Vertreter oder der Reiseleiter umgehend Abhilfe schaffen kann. Der Verbraucher kann außerdem, innerhalb von höchstens zehn Arbeitstagen, nach Rückkehr an den Ausgangsort eine Beschwerde per Einschreiben mit Rückschein an den Reiseveranstalter oder den Verkäufer richten.
14. VERSICHERUNG GEGEN STORNO- UND RÜCKREISEKOSTEN
Sofern nicht ausdrücklich im Reisepreis enthalten, kann – und sollte – der Verbraucher bei der Buchung eine Reiseversicherung gegen Stornokosten, Unfälle und Gepäckverlust, sowie eine Assistance Versicherung für die Rückreisekosten im Krankheits- oder Notfall abschließen.
15. VERBRAUCHERSCHUTZ UND GARANTIEN
Der Reiseveranstalter und der Verkäufer in Italien sind durch eine Haftpflichtversicherung zugunsten des Reisenden abgesichert, die für Schäden aus der Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten aufkommt.
Die Verträge über Pauschalreisen werden durch Versicherungen oder Bankgarantien geschützt. Diese gewährleisten bei Reisen ins Ausland sowie bei Reisen innerhalb eines einzelnen Landes, einschließlich Italien, und zwar im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Vermittlers oder Veranstalters, dass der gezahlte Reisepreis auf Verlangen des Reisenden unverzüglich erstattet wird.
Sofern das Paket den Transport umfasst, wird der Reisende zudem sofort zurückgeführt, und gegebenenfalls werden die Kosten für Verpflegung und Unterkunft bis zur Rückkehr übernommen.
Als Alternative zur Rückerstattung oder zur sofortigen Rückführung kann dem Reisenden die Fortsetzung der Pauschalreise gemäß den Artikeln 40 und 42 des Tourismusgesetzbuches angeboten werden.
Veranstalter und Verkäufer, die nicht in einem Mitgliedstaat niedergelassen sind, jedoch in Italien oder einem anderen Mitgliedstaat Pauschalreisen verkaufen, zum Verkauf anbieten oder ihre Aktivitäten auf jegliche Art und Weise auf Italien oder einen anderen Mitgliedstaat ausrichten, sind verpflichtet, eine gleichwertige Garantie wie die oben beschriebene zu stellen.
ADDENDUM ZU DEN ALLGEMEINEN VERTRAGSBEDINGUNGEN FÜR DEN VERKAUF EINZELNER TOURISTISCHER LEISTUNGEN
a) RECHTLICHE BESTIMMUNGEN.
Verträge, die ausschließlich die Erbringung von Transportleistungen, Unterkunft oder sonstigen separaten touristischen Leistungen zum Gegenstand haben und daher nicht als Reiseveranstaltungs- oder Pauschalreiseverträge gelten, unterliegen den Bestimmungen des Tourismusgesetzbuches hinsichtlich der Regelungen, die nicht den Organisationvertrag betreffen, sowie den sonstigen speziell für den Verkauf der einzelnen vereinbarten touristischen Leistung geltenden Bestimmungen.
b)VERTRAGSBEDINGUNGEN
Für diese Verträge gelten außerdem die folgenden Klauseln der allgemeinen Vertragsbedingungen für den Verkauf von Pauschalreisen, wie oben aufgeführt: Art. 4; Art. 5; Art. 6; Art. 7; Art. 8; Art. 9; Art. 10; Art. 11; Art. 12; Art. 13; Art. 14; Art. 15. Die Anwendung dieser Klauseln führt keinesfalls dazu, dass die betreffenden Verträge als Pauschalreiseverträge qualifiziert werden. Die Begriffe dieser Klauseln, im Zusammenhang mit Pauschalreisen (Veranstalter, Reise usw.), ist daher im Hinblick auf die entsprechenden Begriffe der Verträge über den Verkauf einzelner touristischer Leistungen (Verkäufer, Unterkunft usw.) auszulegen.
Dieses Programm, gültig vom 01.11.2025 bis 31.12.2026, wurde unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Regionalgesetzes Nr. 33 vom 04.11.2002, Art. 69, über die Berufsausübung der Reisebüros und Tourismusanbietern erstellt.
Technische Organisation: Superadria; Versicherungsvertrag Nr.: 014192.32.000018 bei Cattolica Assicurazioni (Via G. Ambrosoni 1, 30026 Portogruaro (VE), Tel. +39 0421 275955), Deckungssumme: € 2.000.000,00
Aktenzeichen Nr.: 03645330279-19052023-1322-SUAP 2896
Protokoll Nr.: 0289911 vom 29.05.2023 – Region Venetien
Zugelassen von Assotravel, Assoviaggi, Astoi und Fiavet
SUPERADRIA SRL
Corso del Sole, 102 - 30028 BIBIONE (VE)
Tel. 0039.0431.430143 - Fax 0039.0431.446364
e-mail: superadria@etgroup.info
www.superadria.com