Allgemeine Mietbedingungen
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Allgemeine Mietbedingungen
Ankunft, Abreise, Kaution
Die Ankunft muss am festgelegten Tag zwischen 17.00 und 20.00 Uhr am Nachmittag erfolgen. Bei der Ankunft müssen für die Registrierung VOUCHER und alle Ausweise der Personen, die das Apartment oder das Zimmer bewohnen, vorgelegt werden. Im Falle einer Verspätung muss der Klient das Tourismusunternehmen rechtzeitig informieren. Sollte der Klient freiwillig abreisen, so hat er in keinem Fall das Recht auf einen Mieterlass, folglich kann er auch keine Kostenrückerstattung verlangen.
Abreise
Das Apartment muss am Abreisetag bis 9.00 Uhr verlassen werden; die Abreisen in den Aparthotels und in den Hotels sind bis spätestens 10.00 Uhr vorgesehen. Die Abreise sollte möglichst zu den Bürozeiten geschehen, um dem Personal die Möglichkeit zu geben den Stand und die Sauberkeit der Wohnung zu kontrollieren. Das Tourismusunternehmen kann, auf Anfrage, die Abreise auch bei Nacht gestatten und auch sonst außerhalb der Büroöffnungszeiten. Jedoch behält sich das Tourismusunternehmen in diesem Fall das Recht vor, die eventuell vom Klient geleistete Kaution einzubehalten (mehr dazu im folgenden Artikel), um diese schließlich, nach der Durchführung der notwendigen Apartmentkontrolle, dem Klient per Post zuzusenden. Das Apartment muss ordentlich, frei von Müll, mit leerem Kühlschrank, gespültem Geschirr und perfekt gereinigter Kochnische hinterlassen werden. (Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr von € 40 berechnet).
Kaution
Der Klient bemüht sich vom ersten Moment an das Apartment ordentlich zu lassen. Zur Garantie der
genauen Respektierung aller Verhaltensregeln, Instandhaltung und korrekten Nutzung des
Apartments/Zimmers, kann das Tourismusunternehmen, nach eigenem Ermessen, vom Klienten, im Moment der Schlüsselübergabe, eine Kaution von Euro 100,00 pro Apartment fordern.
Aufenthaltsnormen und vorgesehene Strafen bei deren nicht Einhaltung
Es ist untersagt mehr Personen als für diejeweilige Unterkunft vom Tourismusunternehmen vorgesehene und in der Hausbewohnerliste, welche der Buchungsbestätigung beiliegt, eingetragene
Personenzahl zu beherbergen. Diesbezüglich werden Kinder wie Erwachsene gezählt. Die Gäste sind gebeten die Hausordnung zu respektieren und gewissenhaft die allgemeinen Normen der Ruhezeiten, vor allem während der Hauptruhezeiten am Nachmittag und in der Nacht, zu beachten, indem sie Krach und lästigen Lärm vermeiden. Der Gast hat sich zu bemühen auf das Apartment (Wände, Fußböden, etc.), Haushaltsgeräte (Geschirr, Kühlschrank, Herd,...etc.) und die Einrichtung (Möbel, Betten, Tische,...etc.) zu achten. Eventuelle beschädigte oder gestohlene Objekte müssen vom Klient ersetzt werden. Beschwerden zum Status des Apartments oder des Zimmers und zu den Accessoires werden nur bis zu 24 Stunden nach Ankunftstag akzeptiert.
In Bezug auf die Verhaltensregeln für den Aufenthalt, vor allem, aber nicht nur auf die Anzahl der Personen beziehend, sondern auch auf die Instandhaltung der Wohnung/des Zimmers und die Respektierung der Ruhezeiten, behält sich das Tourismusunternehmen das Recht vor unter höchster Diskretion, auch bei Abwesenheit des Mieters, die Örtlichkeiten zu inspizieren, um die gewissenhafte Beachtung zu prüfen. Wenn bei der Inspektion schwerwiegende Nichtbeachtungen auftreten sollten, gilt der Mietvertrag laut Gesetz zu Lasten des Klienten sofort als hinfällig und das Tourismusunternehmen kann die sofortige Räumung des Apartments/Zimmers fordern und kann
sich zusätzlich, im gegebenen Fall, an die Staatsgewalt wenden. Das Tourismusunternehmen behält sich das Recht vor eventuelle Schadensersatzansprüche einzufordern.
Apartmentausstattung
Alle Apartments werden komplett ausgestattet vergeben und verfügen über einen Gasherd und Kühlschrank, sowie Küchenutensilien (Töpfe, Teller, Gläser, Geschirr), fließend Kalt-und Warmwasser, elektr. Strom von 220 V. Der Klient braucht sich nur Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche von daheim mitzubringen. Es ist jedoch auch möglich sich auf Anfrage Bettwäsche und Handtücher direkt vor Ort gegen eine Gebühr auszuleihen (siehe Preisliste).
Verantwortung des Tourismusunternehmens
Das Tourismusunternehmen kann nicht für eventuelle Schäden, Unfälle, Verluste, Diebstähle, Verspätungen und Unannehmlichkeiten, die sich im Apartment zutragen sollten, verantwortlich gemacht werden. Das Tourismusunternehmen stellt jedoch jederzeit seinen Service zur Verfügung, um zu helfen eventuelle Probleme zu lösen, davon ausgehend, dass eventuelle nachweisliche Schadensersatzansprüche direkt mit der Agentur vor Ort vereinbart werden. Im Falle von gesetzlichen Unstimmigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand von Venedig verantwortlich. Besondere Normen Das Tourismusunternehmen behält sich das Recht vor, im Fall von Unvorhersehbarkeiten bei der Zuteilung des gebuchten Apartments, dieses durch ein anderes gleichwertiges zu ersetzen, das die gleichen Charakteristiken aufweist. In diesem Fall werden eventuelle Unkosten vom Tourismusunternehmen getragen. Der Kundenwunsch für ein bestimmtes Apartment-Zimmer (Nummer, Etage, Richtung, Ausblick,...etc.) wird vom Tourismusunternehmen
beachtet, jedoch nicht garantiert. Die Beschreibung der Einrichtungszusammenstellung, welche im
Katalog wiederzufinden ist, kann außergewöhnlichen Variationen unterliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Personal des Tourismusunternehmens autorisiert ist, die Apartments-Zimmer für mögliche Reparaturen und Instandhaltungen auch bei Abwesenheit des Klienten zu betreten.
Parkplatz
ist bei Wohnungen vorhanden, wo es im Katalog laut Beschreibung oder Symbolik aufgeführt ist.
Schwimmbad
Die Öffnungszeiten der Pools und Ruhezeiten sind in der Hausordnung der einzelnen Strukturen zu finden.
Infos über ärztliche Betreuung
Superadria sieht keine Rückerstattung für eventuelle Arzt- oder Krankenhauskosten vor. Wir empfehlen Ihnen einen Auslandskrankenschein E111 bei Ihrer Krankenkasse vorher ausstellen zu lassen, oder im Reisebüro eine Auslandsversicherung abzuschliessen.
Annahme
Beim Buchungsvorgang akzeptiert der Mieter ausnahmslos alle hier aufgeführten Bedingungen. << BACK
Ankunft, Abreise, Kaution
Die Ankunft muss am festgelegten Tag zwischen 17.00 und 20.00 Uhr am Nachmittag erfolgen. Bei der Ankunft müssen für die Registrierung VOUCHER und alle Ausweise der Personen, die das Apartment oder das Zimmer bewohnen, vorgelegt werden. Im Falle einer Verspätung muss der Klient das Tourismusunternehmen rechtzeitig informieren. Sollte der Klient freiwillig abreisen, so hat er in keinem Fall das Recht auf einen Mieterlass, folglich kann er auch keine Kostenrückerstattung verlangen.
Abreise
Das Apartment muss am Abreisetag bis 9.00 Uhr verlassen werden; die Abreisen in den Aparthotels und in den Hotels sind bis spätestens 10.00 Uhr vorgesehen. Die Abreise sollte möglichst zu den Bürozeiten geschehen, um dem Personal die Möglichkeit zu geben den Stand und die Sauberkeit der Wohnung zu kontrollieren. Das Tourismusunternehmen kann, auf Anfrage, die Abreise auch bei Nacht gestatten und auch sonst außerhalb der Büroöffnungszeiten. Jedoch behält sich das Tourismusunternehmen in diesem Fall das Recht vor, die eventuell vom Klient geleistete Kaution einzubehalten (mehr dazu im folgenden Artikel), um diese schließlich, nach der Durchführung der notwendigen Apartmentkontrolle, dem Klient per Post zuzusenden. Das Apartment muss ordentlich, frei von Müll, mit leerem Kühlschrank, gespültem Geschirr und perfekt gereinigter Kochnische hinterlassen werden. (Bei Nichtbeachtung wird eine Reinigungsgebühr von € 40 berechnet).
Kaution
Der Klient bemüht sich vom ersten Moment an das Apartment ordentlich zu lassen. Zur Garantie der
genauen Respektierung aller Verhaltensregeln, Instandhaltung und korrekten Nutzung des
Apartments/Zimmers, kann das Tourismusunternehmen, nach eigenem Ermessen, vom Klienten, im Moment der Schlüsselübergabe, eine Kaution von Euro 100,00 pro Apartment fordern.
Aufenthaltsnormen und vorgesehene Strafen bei deren nicht Einhaltung
Es ist untersagt mehr Personen als für diejeweilige Unterkunft vom Tourismusunternehmen vorgesehene und in der Hausbewohnerliste, welche der Buchungsbestätigung beiliegt, eingetragene
Personenzahl zu beherbergen. Diesbezüglich werden Kinder wie Erwachsene gezählt. Die Gäste sind gebeten die Hausordnung zu respektieren und gewissenhaft die allgemeinen Normen der Ruhezeiten, vor allem während der Hauptruhezeiten am Nachmittag und in der Nacht, zu beachten, indem sie Krach und lästigen Lärm vermeiden. Der Gast hat sich zu bemühen auf das Apartment (Wände, Fußböden, etc.), Haushaltsgeräte (Geschirr, Kühlschrank, Herd,...etc.) und die Einrichtung (Möbel, Betten, Tische,...etc.) zu achten. Eventuelle beschädigte oder gestohlene Objekte müssen vom Klient ersetzt werden. Beschwerden zum Status des Apartments oder des Zimmers und zu den Accessoires werden nur bis zu 24 Stunden nach Ankunftstag akzeptiert.
In Bezug auf die Verhaltensregeln für den Aufenthalt, vor allem, aber nicht nur auf die Anzahl der Personen beziehend, sondern auch auf die Instandhaltung der Wohnung/des Zimmers und die Respektierung der Ruhezeiten, behält sich das Tourismusunternehmen das Recht vor unter höchster Diskretion, auch bei Abwesenheit des Mieters, die Örtlichkeiten zu inspizieren, um die gewissenhafte Beachtung zu prüfen. Wenn bei der Inspektion schwerwiegende Nichtbeachtungen auftreten sollten, gilt der Mietvertrag laut Gesetz zu Lasten des Klienten sofort als hinfällig und das Tourismusunternehmen kann die sofortige Räumung des Apartments/Zimmers fordern und kann
sich zusätzlich, im gegebenen Fall, an die Staatsgewalt wenden. Das Tourismusunternehmen behält sich das Recht vor eventuelle Schadensersatzansprüche einzufordern.
Apartmentausstattung
Alle Apartments werden komplett ausgestattet vergeben und verfügen über einen Gasherd und Kühlschrank, sowie Küchenutensilien (Töpfe, Teller, Gläser, Geschirr), fließend Kalt-und Warmwasser, elektr. Strom von 220 V. Der Klient braucht sich nur Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche von daheim mitzubringen. Es ist jedoch auch möglich sich auf Anfrage Bettwäsche und Handtücher direkt vor Ort gegen eine Gebühr auszuleihen (siehe Preisliste).
Verantwortung des Tourismusunternehmens
Das Tourismusunternehmen kann nicht für eventuelle Schäden, Unfälle, Verluste, Diebstähle, Verspätungen und Unannehmlichkeiten, die sich im Apartment zutragen sollten, verantwortlich gemacht werden. Das Tourismusunternehmen stellt jedoch jederzeit seinen Service zur Verfügung, um zu helfen eventuelle Probleme zu lösen, davon ausgehend, dass eventuelle nachweisliche Schadensersatzansprüche direkt mit der Agentur vor Ort vereinbart werden. Im Falle von gesetzlichen Unstimmigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand von Venedig verantwortlich. Besondere Normen Das Tourismusunternehmen behält sich das Recht vor, im Fall von Unvorhersehbarkeiten bei der Zuteilung des gebuchten Apartments, dieses durch ein anderes gleichwertiges zu ersetzen, das die gleichen Charakteristiken aufweist. In diesem Fall werden eventuelle Unkosten vom Tourismusunternehmen getragen. Der Kundenwunsch für ein bestimmtes Apartment-Zimmer (Nummer, Etage, Richtung, Ausblick,...etc.) wird vom Tourismusunternehmen
beachtet, jedoch nicht garantiert. Die Beschreibung der Einrichtungszusammenstellung, welche im
Katalog wiederzufinden ist, kann außergewöhnlichen Variationen unterliegen. Es wird darauf hingewiesen, dass das Personal des Tourismusunternehmens autorisiert ist, die Apartments-Zimmer für mögliche Reparaturen und Instandhaltungen auch bei Abwesenheit des Klienten zu betreten.
Parkplatz
ist bei Wohnungen vorhanden, wo es im Katalog laut Beschreibung oder Symbolik aufgeführt ist.
Schwimmbad
Die Öffnungszeiten der Pools und Ruhezeiten sind in der Hausordnung der einzelnen Strukturen zu finden.
Infos über ärztliche Betreuung
Superadria sieht keine Rückerstattung für eventuelle Arzt- oder Krankenhauskosten vor. Wir empfehlen Ihnen einen Auslandskrankenschein E111 bei Ihrer Krankenkasse vorher ausstellen zu lassen, oder im Reisebüro eine Auslandsversicherung abzuschliessen.
Annahme
Beim Buchungsvorgang akzeptiert der Mieter ausnahmslos alle hier aufgeführten Bedingungen. << BACK
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